Beitragsordnung und Beitragsstaffelung der CYO n.e.V. 
Stand: August 2025

 

§ 1 Beitragspflicht

(1) Alle Mitglieder:innen des Vereins sind verpflichtet, einen regelmäßigen Mitgliedsbeitrag zu leisten.

(2) Die Beitragspflicht dient der Sicherstellung der satzungsgemäßen Zwecke des Vereins im Sinne der §§ 51–68 AO (Gemeinnützigkeit).


§ 2 Beitragshöhe

(1) Der Mindestbeitrag beträgt 1,00 Euro pro Monat, entsprechend 12,00 Euro jährlich.

(2) Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss höhere Beiträge festlegen oder Beiträge für bestimmte Gruppen staffeln (z. B. ordentliche Mitglieder:innen, ermäßigte Mitglieder:innen, Fördermitglieder:innen).

(3) Beitragssätze werden so bemessen, dass sie sozial verträglich sind und niemand aufgrund der wirtschaftlichen Lage von der Mitgliedschaft ausgeschlossen wird.


§ 3 Beitragsarten und Fälligkeit

(1) Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und jeweils bis zum 30. September eines Kalenderjahres fällig.

(2) Die Zahlung kann per Überweisung oder SEPA-Lastschrift erfolgen.

(3) Bei unterjährigem Eintritt wird der Beitrag anteilig berechnet.


§ 4 Ermäßigung und Beitragsbefreiung

(1) Der Vorstand kann auf schriftlichen Antrag eine Beitragsminderung oder Befreiung gewähren, insbesondere bei:

  • wirtschaftlicher Notlage
  • Schüler:innen, Studierenden, Auszubildenden
  • Rentner:innen, Geringverdienenden
  • Arbeitslosen

(2) Ehrenmitglieder:innen sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 5 Transparenz und Gemeinnützigkeit

(1) Die Beitragsordnung trägt zur nachhaltigen Finanzierung des Vereins bei und wahrt die Voraussetzungen für die steuerliche Gemeinnützigkeit.

(2) Die Verwendung der Beiträge erfolgt ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke.



Beitragsstaffelung

Stand: August 2025

  • Ordentliche Mitglieder:innen: 12 Euro jährlich (entspricht 1 Euro pro Monat)
  • Ermäßigte Mitglieder:innen (z. B. Schüler:innen, Studierende, Rentner:innen, Geringverdienende): 6 Euro jährlich (entspricht 0,50 Euro pro Monat)
  • Fördermitglieder: ab 40 Euro jährlich (freiwillige Unterstützung, kein Mindestbeitrag)

Fälligkeit: jeweils zum 30. September eines Kalenderjahres.


Hinweis: 
Die Mitgliederversammlung behält sich vor, die Beitragshöhen künftig anzupassen.

Satzung & Transparenz

Die CYO verpflichtet sich zu größtmöglicher Transparenz.
Das bedeutet: Wir legen unsere Strukturen, Entscheidungsprozesse und Finanzen offen, damit jederzeit nachvollziehbar ist, wofür wir stehen und wie wir arbeiten.

 

Diese Satzung wurde am 11. August 2025 in der Gründungsversammlung verabschiedet und befindet sich aktuell im Eintragungsverfahren. Änderungen durch das Vereinsregister sind möglich

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